Welche Schulung muss ich machen?
Welche Schulung muss ich machen?

Informationen zu Schulungsformaten

Angeboten werden aktuell eintägige Erstschulungen für Mitarbeitende, die unter anderem in der Verwaltung oder Ähnliches tätig sind, sowie zweitägige Intensiv-Erstschulungen für Personen mit Leitungsfunktion und Mitarbeitende, die in pädagogischem, betreuendem oder pflegerischem intensiveren Kontakt zu Schutzbefohlenen stehen.

Darüber hinaus werden Requalifizierungen angeboten zur regelmäßigen Wiederholung und Vertiefung. An dieser, für alle eintägig stattfindenden Auffrischungsschulung, soll spätestens alle fünf Jahre teilgenommen werden.

Durch diese Fortbildungen wird ein Raum geschaffen, in dem sich auf geschützte Weise mit dem Thema Prävention sexualisierter Gewalt auseinandergesetzt wird. Ziel ist es, für einen achtenden und wertschätzenden Umgang mit Schutzbefohlenen sowie ein achtsames Miteinander untereinander zu sensibilisieren. Dazu werden neben den Grundlagen zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt auch Einblicke in weiterführende Themen gegeben, die ein Auseinandersetzen mit dem Thema, sowie die Selbstreflexion bezüglich der eigenen Haltung anstoßen und erweitern sollen.

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